Besetzung von Ehrenämtern
Unsere Mitglieder bringen ihre Expertise in wichtige Gremien und Institutionen ein.
Besetzung von Ehrenämtern
Unsere Mitglieder bringen ihre Expertise in wichtige Gremien und Institutionen ein.
Unser Auftrag für die Gesellschaft
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Unternehmerinnen und Unternehmer, leitende Angestellte und andere Personalverantwortliche für verschiedene Funktionen zu benennen:
- als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz
- als Arbeitgebervertretung für die Selbstverwaltungsorgane der Arbeitsverwaltung, der AOK NordWest, der Berufsgenossenschaften, der Deutsche Rentenversicherung Bund/Nord und des Jobcenters
- als Arbeitgebervertretung in Ausschüssen und Beiräten
- Ehrenämter in der sozialen Selbstverwaltung
Damit leisten diese Führungskräfte unseres Verbandes einen wichtigen Beitrag für Unternehmen und Gesellschaft.